Mehr Raum und Lebensqualität für ältere Menschen - KLEUSBERG 21.04.2016
Lösungen angesichts neuer Heimgesetzgebungen
In den Bundesländern sind sukzessive neue ordnungsrechtliche Teile der Heimgesetzgebung in Kraft getreten, die von den Ländern selbst geregelt werden. Diese Regelungen betreffen die Genehmigung des Betriebs von Heimen oder anderen Wohnformen für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen, die personelle und bauliche Ausstattung der Einrichtung sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Je nach Bundesland tragen diese Gesetze abhängig vom Ziel und von der Herangehensweise unterschiedliche Namen: Schleswig-Holstein hat ein „Selbstbestimmungsstärkungsgesetz“ erlassen, in Mecklenburg-Vorpommern ist es das „Einrichtungenqualitätsgesetz“ und in Nordrhein-Westfalen das „Wohn- und Teilhabegesetz“. Ganz gleich wie der Name lautet, es besteht dringender Handlungsbedarf, um die neuen Vorschriften zu erfüllen.> Weiterlesen