Produkthaftung und Maschinenrichtlinie

04.11.2009 15:48 von Vorstand

Das bedeutet, ab diesem Zeitpunkt ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anstelle 98/37/EWG verpflichtend anzuwenden, insbesondere die etwas anderen Richtlinien hinsichtlich Anwendungsbereich aber auch der notwendigen Risiko- oder Gefahrenanalyse und Maßnahmen gegen Risiken sind dabei zu beachten und eine umfassende technische Dokumentation herstellerseitig zu erstellen.

 

Transportanker für Betonfertigteile sind nun ausdrücklich als betroffen festgelegt.

Durch die Neufassung des Geräteproduktsicherheitsgesetzes als nationale Umsetzung der europäischen Prodkthaftungsrichtlinie 2001/95/EG in der Fassung von 2005 sind insbesondere diese Punkte, wie auch die sogenannte Analyse des vorhersehbaren Fehlgebrauchs, bei jeder Gefährungsanalyse zu beachten. Jeglicher Instruktionsmangel in der Einbau- und Verwendungsanleitung wird wie ein Produktmangel angesehen und hat

haftungsrechtliche Konsequenzen für denjenigen, der ein Produkt herstellt und in den Markt trägt oder auch nur in den Markt trägt. Die Verpflichtung den Markt mit seinen Produkten in der Anwendung zu beobachten und notfalls mit zuvor festgelegten Rückrufprozeduren zu reagieren bedarf besonderer Beachtung.

 

In unserem Fachverband Verankerungen in Beton wurde zusammen mit dem VDI eine VDI/BV-BS-Richtlinie für Transportankersysteme begonnen und liegt in den letzten Bearbeitungszügen. Diese Richtlinie soll insbesondere helfen, die Maschinenrichtlinie auch für Transportanker von Betonfertigteilen anwenden zu können. Separate

Lastaufnahmeeinrichtungen, wie ein Transportankersystem, das mit einem Betonfertigteil zu einem Bauprodukt verschmilzt, sind nach der Neufassung der Maschinenrichtlinie darin erfasst und müssen voll umfänglich den Vorschriftenb entsprechen. Da jedoch Betonbetrachtungen in der Maschinenrichtlinie fehlen, hat sich die Arbeitsgruppe die Aufgabe gestellt, zumindest für deutsches Gebiet die Richtlinie so auszulegen, dass man damit die Anforderungen der Maschinenrichtlinie sinnvoll erfüllen kann.

 

 

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